Die Energieeffizienzrichtlinie (EED III) verpflichtet Gemeinden ein Gebäudeinventar zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieses Inventar soll alle eigene, gemieteten und/oder gepachteten Gebäude mit einer konditionierten Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² umfassen und Informationen zum jährlichen Energieverbrauch für Wärme, Strom, Kühlung und Warmwasser enthalten.
Downloads:
Gebäudeinventar - Gemeinde Karres.pdf
Energieausweis Gemeindezentrum - Sanierung Bestand.pdf
Energieausweis Gemeindezentrum - Neubau (Erweiterung).pdf