Bürgerservice
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Der vom Jagdpächter an die Gemeindegutsagrargemeinschaft Karres zur Verfügung gestellte Abschuss einer Gamsgeiss wird an die Jagdkartenbesitzer von Karres wie folgt ausgeschrieben:
Zum Abschuss gelangt eine Gamsgeiss der Klasse III
Schusszeit
Ab Mitte Juni 2025 nach Absprache mit Aufsichtsjäger/Jagdleiter Alexander Mayrhofer
Schussgeld
€ 75,-- ist an den Pirschführer zu entrichten und im Abschusspreis nicht enthalten
Sonstige Auflagen
Der Abschuss darf nicht weiterverkauft werden. Der Anbieter muss den Abschuss selbst erfüllen. Bei einer Nichterfüllung bzw. einer Weitergabe des Abschusses an einen Jagdberechtigten von Karres, bedarf es der Zustimmung des Aufsichtsjägers mit Substanzverwalter und Bürgermeister. Der Anbieter muss im Besitz einer gültigen Tiroler Jagdkarte sein und seinen Hauptwohnsitz in Karres haben; Stichtag ist 1. Juni 2025.
Über das Wildbret kann der Schütze selbst verfügen. Andere Auslagen wie zB Auskochen der Trophäe usw. sind im Abschusspreis nicht enthalten und sind separat zu entrichten.
Eine Nichterfüllung des Abschusses der Kl. III bedarf der Abklärung und Zustimmung des Aufsichtsjägers.
Das schriftliche Angebot für den ausgeschriebenen Abschuss ist an die Gemeindegutsagrargemeinschaft Karres, 6462 Karres, Karres 91, mit dem Vermerk „Gamsabschuss“ bis spätestens Freitag, den 30. Mai 2025, 11:00 Uhr, zu richten.
Nach Prüfung der Angebote durch den Aufsichtsjäger, Substanzverwalter und Bürgermeister bekommt der Höchstbieter den Zuschlag.
Bei gleicher Höhe des Bieterpreises entscheidet das Los.
Für die Gemeindegutsagrargemeinschaft Karres
Substanzverwalter Martin Gstrein
07.05.2025